Bestand der Mitglieder des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament setzt sich aus 720 Mitgliedern zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt wurden. Seit 1979 werden sie in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Was ist ein Bestand?
Unter dem Bestand versteht man „[a]lle Unterlagen, unabhängig von Form und Trägermaterial, die auf organische Weise bei einer Person, Familie oder Körperschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit und Funktion erwachsen und/oder von ihr zusammengestellt bzw. genutzt worden sind“ (Internationale Grundsätze für die archivische Verzeichnung, Zweite Auflage, 1999 (EN)). Zum Beispiel enthält der Bestand eines MdEP alle Dokumente, die von diesem MdEP während seiner Tätigkeit im Parlament aufbewahrt wurden und kann etwa Dokumente aus Ausschüssen, an denen das Mitglied beteiligt war, Delegationen, denen es angehörte, usw. umfassen.
Was befindet sich in diesem Bestand?
Das Archiv des Europäischen Parlaments verwahrt den Bestand der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments, deren Beiträge für die Entwicklung der Europäischen Union von besonderer Bedeutung waren. Die Dokumente stellen ein einzigartiges Zeugnis der politischen und parlamentarischen Arbeit dar und bilden die verschiedenen Verfahren und das System zur Erstellung parlamentarischer Berichte ab. Sie sind Belege für die Arbeit der Mitglieder und ihrer Assistenten und zeichnen somit den Austausch zwischen Mitgliedern, Fraktionen und der Zivilgesellschaft nach.
Dieser Bestand kann die gesamte Tätigkeit eines Mitglieds während seiner Amtszeit widerspiegeln oder einfach Dokumente enthalten, die sich auf ein bestimmtes Verfahren oder ein gewisses Thema beziehen, das das Mitglied bearbeitet hat. Der Inhalt der Akten fällt deshalb unterschiedlich aus, bezieht sich im Allgemeinen aber auf:
- die parlamentarische Arbeit als Abgeordnete, Ausschussmitglieder oder im Zusammenhang mit anderen Aufgaben innerhalb des Parlaments;
- die politische Tätigkeit als Fraktionsmitglieder oder im jeweiligen nationalen Wahlkreis;
- Aktivitäten als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens (Presse, Artikel, Veröffentlichungen, Veranstaltungen).
Wie die Dokumente der MdEP in das Archiv gelangen:
Die Dokumente der Mitglieder gehören nicht dem Europäischen Parlament. Jedoch kann jedes Mitglied dem Europäischen Parlament jederzeit Dokumente, die während der Amtszeit des Mitglieds erstellt wurden, zum Zwecke der Verarbeitung und Verteilung anvertrauen. Mit Beschluss des Präsidiums des Parlaments vom 10. März 2014 (EN) wurde das Verfahren zum Erwerb der privaten Archive der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder durch das Europäische Parlament festgelegt.