Interinstitutionelle Zusammenarbeit

 

Seit ihrer Einrichtung ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Europäischen Parlaments. Die Art dieser Zusammenarbeit fällt sehr unterschiedlich aus und kann etwa von der Kooperation mit den Leitern anderer Institutionen auf EU-Ebene bis zur Zusammenarbeit mit Regierungen von Mitgliedstaaten oder mit Parlamenten von Staaten außerhalb der EU reichen. Der Bestand zur interinstitutionellen Zusammenarbeit stellt deshalb für alle, die mehr über die Zusammenarbeit des Parlaments mit anderen Institutionen und seine Rolle im europäischen und globalen Kontext erfahren möchten, eine Informationsquelle von unschätzbarem Wert dar.

Was sich im Archiv befindet

Dieser Bestand umfasst generell Arbeitsdokumente, Sitzungsakten, Protokolle, Schriftverkehr, Vermerke und sonstige Dokumente jener Gruppen, die mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit des Parlaments befasst sind. Er bietet daher Informationen zur Zusammensetzung und zur Arbeit dieser parlamentarischen Organe.

Multilaterale parlamentarische Versammlungen

Im Bestand der multilateralen parlamentarischen Versammlungen sind die Schaffung, Entwicklung und Aktivitäten jener Organe, die für die parlamentarische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und einer Gruppe afrikanischer, karibischer und pazifischer Länder eingerichtet wurden, dokumentiert. Die Dokumente enthalten Informationen zur Zusammensetzung, zur Arbeit und zu den Aktivitäten dieser Organe für die parlamentarische Zusammenarbeit, die zwischen 1958 und 2000 zur Verwaltung der folgenden Abkommen geschaffen wurden:

• Durchführungsabkommen und Konferenz der Europäischen Parlamentarischen Versammlung mit den Parlamenten afrikanischer Staaten und Madagaskars (1958–1963)
• Abkommen von Jaunde mit den Assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar (1964–1975)
• Abkommen von Arusha mit Kenia, Uganda und Tansania (1969–1975)
• Lomé-Abkommen mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik) (1975–2000)

Joint Commission of the EEC-AASM AssociationGemeinsame Kommission der EWG-AASM-Partnerschaft in Le Morne, Mauritius, 23.-26. Oktober 1974 © Europäische Gemeinschaften 1974 – Europäisches Parlament

Ausschuss der vier Präsidenten (1951–1967)

Der Ausschuss der vier Präsidenten wurde nach der Unterzeichnung des Vertrags von Paris (18. April 1951), mit dem die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) geschaffen wurde, eingerichtet. Der Ausschuss war daher ein EGKS-spezifisches Organ, gebildet aus dem Präsidenten des Gerichtshofs, dem Präsidenten der Hohen Behörden, dem Präsidenten der Gemeinsamen Versammlung (aus der 1958 die Parlamentarische Versammlung hervorging) und dem Präsidenten des Besonderen Ministerrats. Der Ausschuss blieb bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Brüssel am 1. Juli 1967 im Amt. Die letzte Sitzung fand am 30. Juni 1967 statt.

Den Hauptteil des Bestands machen Dokumente aus den Arbeitsgruppen und Sitzungsakten aus: Protokolle, Schriftverkehr, Vermerke und weitere Dokumente mit Bezug zu den verschiedenen Angelegenheiten, die diskutiert wurden. Es gibt wiederkehrende Themen wie Personalverwaltung, die Situation hinsichtlich Mittelbindungen und Ausgaben, Jahresberichte und Haushaltsangelegenheiten.

Kollegium der Verwaltungschefs

Seit ihrer Schaffung arbeiten die europäischen Institutionen auf interinstitutioneller Ebene mit dem Ausschuss der Präsidenten und dem Kollegium der Verwaltungschefs zusammen, das seine erste Sitzung am 3. Oktober 1958 unter dem Vorsitz des Kanzlers des Gerichtshofs abhielt.

Wegen der Teilnahme spezialisierter Beamter des Parlaments an diesen Sitzungen sind diese Dokumente im Archiv erhalten geblieben. Der Entscheidungsprozess innerhalb des Kollegiums basiert auf Konsens und insbesondere die Bestimmungen des Statuts waren seit der ersten Sitzung, von der Dokumente erhalten sind – jene vom 8. November 1961 –, immer wieder Gegenstand regelmäßiger Konsultationen. Mehrere vorbereitende Ausschüsse zu Statut-, Haushalts- oder sozialen Angelegenheiten konnten dem Kollegium Bericht erstatten, sich auf eine Aktualisierung einigen oder eine gemeinsame Praxis festlegen.

Eine Berücksichtigung dieser Akten ist wichtig, wenn man nach Informationen über die Anwendung des Statuts (Auswahlverfahren, Fortbildung, Streitfälle, Zulagen, Statistiken, Mobilität, Versicherung) sucht.

Regierungskonferenzen

Treffen zwischen Mitgliedstaaten wurden in der Vergangenheit speziell zur Änderung der Verträge abgehalten. An den Sitzungen der Vorbereitungsgruppen nahmen Vertreter der Europäischen Kommission und des Parlaments teil, das in die Arbeit dieser Konferenzen mittels Delegationen und Arbeitsgruppen eingebunden ist.

Die Serien, die im Archiv des Europäischen Parlaments aufbewahrt werden, lauten wie folgt:
• Regierungskonferenz 1985 zur Vorbereitung der Einheitlichen Europäischen Akte (1986)
• Regierungskonferenz 1991 zur Vorbereitung des Vertrags von Maastricht (1992)
• Regierungskonferenz 1996 zur Vorbereitung des Vertrags von Amsterdam (2000)
• Regierungskonferenz 2000 zur Vorbereitung des Vertrags von Nizza (2001)

Den Großteil des Bestands machen Dokumente aus den Sitzungen der Vorbereitungsgruppen, der Delegationen des Europäischen Parlaments und Beiträge von Regierungen und Institutionen aus.

European Conference in NiceEuropa-Konferenz in Nizza, 7.-9. Dezember 2000 © Europäische Union

Der Konvent über die Zukunft Europas

Der Konvent über die Zukunft Europas bzw. der Europäische Konvent wurde als provisorische Einrichtung nach dem Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 geschaffen, um eine Debatte über die Zukunft Europas zu führen und eine Regierungskonferenz einzuberufen. Das Europäische Parlament hat Kopien der Dokumente der wichtigsten Organe des Konvents, des Präsidiums und des Sekretariats, und auch der Dokumente der Delegationen des Parlaments beim Konvent sowie der Arbeitsgruppen aufbewahrt.

Convention on the Future of Europe 2002Besuch des amtierenden Präsidenten des Rates beim Konvent über die Zukunft Europas © Europäische Gemeinschaften 2002