Ad-hoc-Versammlung (1952–1954)

 

Die Ad-hoc-Versammlung wurde am 10. September 1952 mit einem Beschluss des Rates eingerichtet. Ihre Aufgabe bestand darin, vor dem 10. März 1953 eine europäische Verfassungserklärung, d. h. einen Vertragsentwurf zur Gründung einer Europäischen Politischen Gemeinschaft, auszuarbeiten. Sie trat von September 1952 bis März 1953 zu neun Sitzungen zusammen. Aufgrund des Widerstands des französischen Parlaments gegen die Ratifizierung des Vertrags über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft wurde diese Version einer europäischen politischen Gemeinschaft jedoch nicht realisiert.

Paul-Henri Spaak shakes hands with Jean MonnetPaul-Henri Spaak schüttelt Jean Monnet, Vorsitzender der Hohen Behörde der EGKS, am Rande einer Sitzung der Ad-hoc-Versammlung für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) in Straßburg die Hand © Europäische Gemeinschaften 1953

Der Versammlung gehörten die 78 Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung, 8 kooptierte Mitglieder (3 aus Italien, 3 aus Frankreich und 2 aus Deutschland) und 13 Mitglieder des Europarats an, die Länder vertraten, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl waren. Der Vertragsentwurf vereint in einem einzigen Text die Zuständigkeiten der EGKS und der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit gemeinsamen supranationalen Institutionen. Das Dokument sieht ein Zwei-Kammern-Parlament vor, dessen Abgeordnete in allgemeiner direkter Wahl gewählt werden, und das über echte Gesetzgebungsbefugnisse verfügt. Da das französische Parlament im August 1954 die Ratifizierung des Vertrags zur Gründung der EVG ablehnte, blieb die Europäische Politische Gemeinschaft, die aus dieser hervorgegangen wäre, jedoch nur ein Entwurf.

Was sich im Archiv befindet

Der Bestand dokumentiert die ersten Versuche der sechs Gründungsstaaten der EGKS, eine politische Gemeinschaft zu formen, die über bloße Wirtschaftsabkommen hinausgeht. Er ist Zeugnis der Arbeit des Verfassungsausschusses, der vier Unterausschüsse und der Arbeitsgruppen, die bei der Ausarbeitung des Vertrags jeweils für einen bestimmten Bereich zuständig waren.

Die Ordnung des Bestands spiegelt die von den Delegierten unternommenen Schritte zur Erstellung des Vertragsentwurfs wider – von der Arbeit in den Unterausschüssen und im Verfassungsausschuss bis zur Diskussion im Plenum. Neben offiziellen Dokumenten, Entschließungen und Akten zu Richtlinien, die von den Unterausschüssen, der Kommission und der Versammlung genehmigt wurden, ist auch für jede Ebene (Unterausschüsse, Verfassungsausschüsse, Plenarsitzungen) jeweils eine Serie an Sitzungsakten vorhanden. An diesen Akten lassen sich die in den jeweiligen Sitzungen der Organe erzielten Fortschritte ablesen.