The Oral History Archives of Egon A. Klepsch

Die Erweiterung der Europäischen Union

 

EU-Erweiterung

Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die Europäischen Gemeinschaften

 

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Integration Ostdeutschlands

Die Integration der ehemaligen DDR in die Europäischen Gemeinschaften nach der deutschen Wiedervereinigung

 

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Vorbereitung des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens

 

Präsident Klepsch hatte Gelegenheit, eine der neuen Befugnisse auszuüben, die ihm durch den Vertrag von Maastricht verliehen wurden: die Befugnis, im Zuge der Erweiterung der EU von zwölf auf 15 Mitgliedstaaten neue Mitgliedstaaten aufzunehmen oder abzulehnen.

Das Europäische Parlament wurde vom Rat der Europäischen Union aufgefordert, den Beitrittsanträgen Österreichs, Finnlands, Norwegens und Schwedens zuzustimmen:

 

1994 Klepsch accession au fi sv

Schreiben des Ratsvorsitzes mit der Bitte um Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Beitritt Österreichs, Finnlands, Norwegens und Schwedens (PDF auf Englisch und Französisch)

 

Am 24. Juni 1994 unterzeichneten Österreich, Finnland und Schweden in Korfu den Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union. Parlamentspräsident Egon Klepsch begrüßte dies und erklärte:

 

„Bei dieser Gelegenheit bezeichnete ich die Zustimmung des Parlaments als eine Entscheidung von historischer Bedeutung und hieß die künftigen neuen Mitglieder der Europäischen Union herzlich willkommen. [...] Als das Europäische Parlament am 4. Mai zugunsten der Beitrittsanträge stimmte, erkannte es damit vor allem die fortschrittlichen demokratischen Werte an, die in dem sozial engagierten, demokratischen Gesellschaftsmodell Ihrer Länder verkörpert werden, zusammen mit Ihrer politischen Kultur und Ihrem Einsatz für Transparenz und Offenheit in der Politik. [...] Erst durch diese Debatte ist der breiten Öffentlichkeit bewusst geworden, dass das Europäische Parlament über entscheidende Rechte und Befugnisse verfügt und diese auf verantwortungsvolle Weise ausübt [...].“

 

Zur gleichen Zeit wurden die Forderungen nach einer Erweiterung der EU in Richtung Osten immer lauter. Im Juni 1993 erarbeitete der Europäische Rat in Kopenhagen mit Blick auf die Osterweiterung die als „Kopenhagener Kriterien“ bekannten Bedingungen für den Beitritt zur EU. Anfang 1994 reichten Ungarn und Polen ihre Anträge auf Mitgliedschaft ein. Zehn Jahre später trug der Europäische Rat von Kopenhagen Früchte: Es folgte die große Erweiterung des Jahres 2004.

Plenary session in StrasbourgPlenartagung in Straßburg – Abstimmung über die Erweiterung der Europäischen Union um Norwegen, Österreich, Finnland und Schweden © Europäische Union, 1994

 

Die Integration Ostdeutschlands

 

Weniger als ein Jahr nach dem Fall der Berliner Mauer hatte Deutschland seine Einheit und Souveränität wiedererlangt. Für das Europäische Parlament war das eine große Genugtuung – nicht zuletzt, weil es sich diesen historischen Ereignissen gewachsen gezeigt hatte. Doch dann ergab sich ein dringendes Problem: Die deutsche Wiedervereinigung warf die Frage nach der demokratischen Vertretung der 16 Millionen neuen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft auf. Das Europäische Parlament stimmte daher zu, 18 Beobachtern aus den fünf Ländern der ehemaligen DDR Sitze zu gewähren.

Presentation of publication and booksPräsentation von einer Veröffentlichung und Büchern zur deutschen Wiedervereinigung im Europäischen Parlament in Brüssel. Rosalind Stevens-Stroehmann und Parlamentspräsident Egon Klepsch © Europäische Gemeinschaften, 1993

Diese im März 1990 demokratisch in die Volkskammer der DDR gewählten und bis dahin vom Deutschen Bundestag entsandten Beobachter verfolgten ab 1991 die Arbeit des Europäischen Parlaments und seiner Ausschüsse und Fraktionen. Nach einigen logistischen Änderungen schlossen sie sich der deutschen Delegation an – ohne Stimmrecht. Im obigen Interview spricht Klepsch über den Status der deutschen Beobachter im Europäischen Parlament und die Sitzverteilung während seiner Präsidentschaft.

 

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