20 Jahre Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza am 7. Dezember 2000 feierlich verkündete Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist nun schon mehr als 20 Jahre alt. Das Europäische Parlament hatte schon lange auf ein solches Dokument gedrängt. Den Abgeordneten war wichtig, dass jeder Bürger die ihm in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zustehenden Grundrechte und Grundfreiheiten einsehen kann. Außerdem sollten die Bürgerinnen und Bürger auf Rechtsbehelfe zurückgreifen können, falls gegen ihre Rechte verstoßen wird.
Die Charta sollte als Bezugspunkt dienen, und ihre Ausarbeitung erfolgte auf einzigartige Weise – im Rahmen eines Konvents, bei dem das Europäische Parlament eine entscheidende Rolle einnehmen konnte. Dabei entstand die Zusammenfassung sämtlicher bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürger und aller Menschen, die in der Europäischen Union leben, in einem einzigen Text. Die Rechte beruhen auf den Grundsätzen der Menschenwürde, der Grundfreiheiten, der Gleichheit aller Menschen, der Solidarität, der Bürgerrechte und der justiziellen Rechte.
Ziel der Charta ist jedoch auch, die Völker Europas in einer immer engeren Union zu verbinden und so auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine gemeinsame Zukunft zu gestalten. Im 2009 unterzeichneten Vertrag von Lissabon wird auf die Charta der Grundrechte verwiesen, die somit selbst in den Rang eines Vertrags erhoben wurde. Sie ist also den Verträgen beigefügt und wird nun von den Gerichten der Europäischen Union angewandt.
20 Jahre nach der Charta
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Die Charta ist ein wesentlicher Gradmesser für die Rechte und Freiheiten, die den Bürgern der Europäischen Union in ihren Mitgliedstaaten garantiert werden. Hier erfahren Sie mehr darüber.